Berlin (epd). In der Debatte um Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der Nutzung von Telefon- und Internetdaten hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) innerhalb der Bundesregierung einen konkreten Vorschlag für das „Quick Freeze“-Verfahren vorgelegt. Wie aus einem Referentenentwurf hervorgeht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, sollen Ermittlungsbehörden zur Verfolgung einer erheblichen Straftat Verkehrsdaten einfrieren können. Bei einer Konkretisierung des Verdachts gegen eine bestimmte Person dürften sie dann „aufgetaut“ und verwendet werden. Gemeint sind schwere Straftaten wie Mord, Erpressung oder sexueller Kindesmissbrauch.
Für beide Schritte des „Quick Freeze“-Verfahrens wäre ein richterlicher Beschluss erforderlich. Das Verfahren unterscheidet sich von der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung, weil Nutzerdaten nur anlassbezogen gesichert werden dürfen.
Das alte deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das wegen eines Rechtsstreits schon seit Langem ausgesetzt ist und im September vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt wurde, will Buschmann endgültig aufheben, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden ohne Anlass massenhaft Daten für einen bestimmten Zeitraum gesichert. Dabei geht es um Standortdaten, IP-Adressen oder Telefonnummern, nicht um Inhalte von Telefonaten oder Nachrichten.
Der Entwurf von Buschmann wurde nach Angaben aus Regierungskreisen in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte mit Verweis auf das EuGH-Urteil, das bezogen auf IP-Adressen eine allgemeine Speicherung für zulässig erklärte, deutlich gemacht, nicht gänzlich auf das Instrument der Vorratsdatenspeicherung verzichten zu wollen. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP war vereinbart worden, eine Regelung so auszugestalten, „dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können“.