Berlin (epd). Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) hat die Bundesregierung aufgefordert, im geplanten Rüstungsexportkontrollgesetz ein Verbandsklagerecht vorzusehen. Ohne ein solches Recht bliebe das Gesetz „weitgehend zahnlos“, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme der Organisation, der Vertreter und Vertreterinnen aus evangelischer und katholischer Kirche sowie deren Entwicklungswerken angehören.
Es gehe nicht darum, den politischen Handlungsspielraum für die Politik in unangemessener Weise einzuengen, „sondern vielmehr darum, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren - ähnlich wie im Umwelt- oder Behindertenrecht - die Möglichkeit gegeben wird, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob sich die Bundesregierung an die bestehenden rechtlichen Vorgaben hält“, heißt es darin zur Erklärung.
Die vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Eckpunkte für das Rüstungsexportkontrollgesetz sehen vor, dass Opfer rechtswidrig erfolgter Exporte oder deren Angehörige im Nachhinein vor Zivilgerichten Schadensersatz einklagen können. Die GKKE fordert demgegenüber ein opferunabhängiges Klagerecht, mit dem Rüstungsexportentscheidungen bereits vor der Ausfuhr gerichtlich überprüft werden können.
Die Bundesregierung verspricht mit dem Gesetz eine restriktivere Praxis von Rüstungsexporten. Die Eckpunkte sehen unter anderem vor, Waffen in Länder außerhalb von EU, Nato und Nato-gleichgestellten Ländern nur zu genehmigen, wenn besondere außen- und sicherheitspolitische Interessen dafür sprechen. Zudem sollen die Einhaltung von Menschenrechten im importierenden Staat künftig stärker beachtet und der Verbleib der Waffen schärfer kontrolliert werden.
Die GKKE sieht in den Eckpunkten eine Reihe „wichtiger und guter Punkte“, wie es in ihrer Stellungnahme heißt. Zugleich gebe es aber auch „gravierende Lücken und Schwachstellen“. Neben dem Klagerecht sieht die Organisation das Bekenntnis zu europäischen Kooperationsvorhaben problematisch. Sie befürchtet nach eigenen Angaben, dass das deutsche Rüstungsexportkontrollrecht ausgehebelt werden könnte und fordert ein Veto-Recht bei Gemeinschaftsprojekten.