Berlin (epd). Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP wollen nach den zahlreichen Pannen bei den Wahlen am 26. September 2021 auch die Bundestagswahl in zahlreichen Berliner Bezirken wiederholen lassen. Mit ihren Stimmen soll der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags die Empfehlung abgeben, den Urnengang in 431 Wahlbezirken in Berlin zu wiederholen, teilten die parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Katja Mast (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und Johannes Vogel (FDP) am Mittwoch mit. „Wir wollen die Bundestagswahl dort wiederholen, wo tatsächlich Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme aufgrund von festgestellten Wahlfehlern nicht abgeben konnten“, erklärten sie.
Bei den Wahlen im vergangenen Jahr war es in Berlin zu erheblichen Pannen gekommen. Die Berlinerinnen und Berliner waren aufgerufen, auf fünf Stimmzetteln sechs Stimmen abzugeben. Neben der Bundestagswahl, den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen gab es auch eine Abstimmung über einen Volksentscheid zur Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen. Bei der unter Corona-Bedingungen abgehaltenen Wahl kam es zu Verzögerungen, die dazu führten, dass noch nach 18 Uhr Stimmen abgegeben wurden. Zudem fehlten in einigen Lokalen Stimmzettel, die wegen des am gleichen Tag stattfindenden Berlin-Marathons nicht rechtzeitig nachgeliefert werden konnten.
Der Bundeswahlleiter hatte daraufhin Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt. Die Ampel-Vertreter wollen nun aber die Wahl in allen wahlfehlerbehafteten Wahlbezirken in den zwölf Berliner Wahlkreisen nachholen, wie sie mitteilten. „Es gilt eine ganz einfache Regel: Wo es relevante Wahlfehler gab, gibt es eine Wiederholungswahl“, erklärten Mast, Mihalic und Vogel. Beschließt der Wahlprüfungsausschuss deren Empfehlung, muss der Bundestag darüber beraten. Den Angaben zufolge wird dies am 10. oder 11. November sein.
Über eine Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin ist noch nicht entschieden. Über deren Gültigkeit will Mitte November der Berliner Verfassungsgerichtshof urteilen.