Weiterbetrieb von Atomkraftwerken bis April 2023 gebilligt

Weiterbetrieb von Atomkraftwerken bis April 2023 gebilligt
Der Atomausstieg sollte zum Jahresende vollzogen sein. Jetzt wurde eine Änderung des Atomgesetzes auf den Weg gebracht, damit die letzten drei Kernkraftwerke noch bis Mitte April 2023 weiterbetrieben werden können.

Berlin (epd). Nach wochenlangem Streit in der Bundesregierung hat das Kabinett grünes Licht für einen befristeten Weiterbetrieb von drei Atomkraftwerken gegeben. Das Gremium brachte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf auf den parlamentarischen Weg, der den Atomausstieg um gut drei Monate verschiebt. Mit der vorgesehenen Änderung des Atomgesetzes können die Kernkraftwerke Isar-2, Neckarwestheim-2 und Emsland noch bis Mitte April 2023 weiterbetrieben werden. Die Abschaltung der letzten laufenden Kernkraftwerke in Deutschland war ursprünglich für Ende dieses Jahres geplant. Grund für die Laufzeitverlängerung ist die Energiekrise.

Das Thema hatte in den vergangenen Wochen für heftigen Streit zwischen Grünen und FDP gesorgt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wollte das Kraftwerk im Emsland zum Jahresende abschalten lassen, während die FDP einen Weiterbetrieb aller Kraftwerke forderte - bis ins Jahr 2024. Am Montag nutzte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schließlich seine Richtlinienkompetenz, und traf selbst eine Entscheidung, die er seinen Ministern in einem Schreiben mitteilte.

Wenn der Bundestag zustimmt, können die drei Meiler in einen Streckbetrieb gehen, wobei die Leistung schrittweise reduziert wird. Die Anlagen dürfen nur noch die Brennelemente nutzen, die noch vorhanden sind, und keine neuen beschaffen.

Konkret wird im Atomgesetz der Paragraf 7 zur Genehmigung von Anlagen ergänzt, sodass ein befristeter Weiterbetrieb der drei Meiler möglich wird. Bislang heißt es da, dass spätestens „mit Ablauf des 31. Dezember 2022“ die Berechtigung zum Leistungsbetrieb dieser Kraftwerke erlischt. In dem nun beschlossenen Entwurf räumt die Regierung ein, dass angesichts der Energiekrise keine gleich geeigneten Alternativen zur Laufzeitverlängerung ersichtlich seien, da es bereits den verfügbaren Steinkohle-, Braunkohle- und Mineralölkraftwerken erlaubt wurde, an den Strommarkt zurückzukehren.

Die für die Atomaufsicht zuständige Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte nach der Kabinettssitzung, dass die drei Kernkraftwerke im Winter einen gewissen Beitrag für die Stabilität der Stromversorgung in Deutschland leisten könnten. Zugleich werde durch den Gesetzentwurf klargestellt, dass der Atomausstieg im April des kommenden Jahres umgesetzt werde. Sie wies darauf hin, dass es in den drei AKW keine sogenannte periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) mehr gegeben habe. Dies sei für wenige Monate vertretbar, aber nicht für einen längeren Zeitraum. Die PSÜ ist eigentlich im Zehn-Jahres-Turnus vorgesehen. Wegen des beschlossenen Atomausstiegs war die vorerst letzte aber vor 13 Jahren.

Habeck zeigte sich ebenfalls überzeugt, dass der Atomausstieg besiegelt ist. Scholz habe von seinem Recht Gebrauch gemacht, seine eigene Meinung mit der maximalen Autorität des Bundeskanzlers, der Richtlinienkompetenz, zu unterstreichen, sagte er. Das gelte sowohl für den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke in diesem Winter als auch für den Nichteinsatz der Meiler im nächsten Winter. Er gehe davon aus, dass die FDP vertragstreu sei und die Autorität des Kanzlers nicht beschädigen werde, fügte Habeck mit Blick auf den Koalitionspartner hinzu. Die Kabinettsbefassung mit dem Thema hat nach seinen Worten maximal vier Minuten gedauert.