Diakonie: Staatliche Finanzhilfen für Sozialbranche sind unerlässlich

Diakonie: Staatliche Finanzhilfen für Sozialbranche sind unerlässlich
14.10.2022
epd
epd-Gespräch: Markus Jantzer

Berlin (epd). Die sozialen Dienste und Einrichtungen brauchen angesichts der drastisch erhöhten Energiepreise nach Ansicht der Diakonie dringend und schnell Finanzhilfen vom Staat. Gemeinnützige Träger hätten keine Möglichkeit, in größerem Umfang Rücklagen zu bilden, sagte der Präsident des diakonischen Bundesverbandes, Ulrich Lilie, dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Entsprechend schnell stehen sie vor gravierenden Liquiditätsproblemen und Insolvenzgefährdung.“ Der von der Gaskommission empfohlene Hilfsfonds für die Sozialbranche sei daher unerlässlich, so Lilie. Über die Umsetzung der Kommissionsvorschläge muss die Bundesregierung entscheiden.

„Die Diakonie Deutschland begrüßt ausdrücklich, dass die Kommission die soziale Infrastruktur als elementar wichtig für die Bewältigung der Energiekrise anerkennt.“ Das professionelle Netz gemeinnütziger sozialer Arbeit vermittle soziale Sicherheit und den Zusammenhalt, den die Gesellschaft brauche, um die sich überlagernden Krisen dieser Monate zu bewältigen, sagte Lilie.

Er gehe davon aus, dass der von der unabhängigen Gaskommission vorgeschlagene Hilfsfonds der Sozialbranche ermöglichen werde, Mehrkosten zu kompensieren, die ihr wegen der Energiekrise und der Inflation entstehen. Darüber hinaus müsse der Gesetzgeber das System der Vergütungsvereinbarungen verbessern. Denn es sei notwendig, dass bestehende Entgeltverträge etwa für Pflegeeinrichtungen gemeinsam mit den Kostenträgern schnell an unvorhersehbare Entwicklungen angepasst werden können. Lilie forderte in der aktuellen Lage „beschleunigte Nachverhandlungen“.

Der Diakonie-Präsident begrüßte, dass der vorgeschlagene Hilfsfonds weit gefasst sei und ausdrücklich auch Sozialdienstleister einbeziehe, die sich nicht über ausgehandelte Entgelte, sondern über Fördermittel refinanzieren. Dazu zählten beispielsweise die Schuldner- und Insolvenzberatungen, die Frauenhäuser oder die Bahnhofsmissionen. Es sei wichtig, dass der Hilfsfonds auch solchen Einrichtungen und Diensten zugutekommt, die keine Versorgungs- und Vergütungsverträge nach dem Sozialgesetzbuch abschließen.

„Bei den Corona-Schutzschirmen hat es eine Weile gedauert, für die unterschiedlich finanzierten sozialen Leistungen jeweils passende Schutzmechanismen zu finden. Diese Zeit haben die Einrichtungen gegenwärtig nicht“, mahnte Lilie.