Berlin (epd). Die Bundesländer haben den Bund erneut aufgefordert, die Förderung der Sprach-Kitas fortzusetzen. Der Bundesrat verlangte am Freitag in Berlin außerdem eine Zusage des Bundes, die Länder über 2024 hinaus bei der Qualitätsentwicklung zu unterstützen und lehnte bundeseinheitliche Vorschriften für eine am Einkommen der Eltern orientierte Beitragsstaffelung ab. Der Bundestag will in der kommenden Woche erstmals über den Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) beraten.
Die Pläne sind seit Wochen in der Diskussion. Das Bundes-Modellprogramm Sprachkitas mit zuletzt rund 200 Millionen Euro für 2022 läuft zum Jahresende aus. Familienministerin Paus will eine Übergangsfinanzierung bis Ende Juni 2023 erreichen, danach müssten die Länder die Sprachförderung in die Regelfinanzierung übernehmen, erklärte sie. Sie sei darüber mit den Ländern in intensiven Verhandlungen. „Wir alle wissen, dass wir zügig eine Einigung brauchen, damit die Sprachkitas weiterbestehen können“, sagte sie. Die Sprachförderung kommt Kindern zugute, die nicht gut oder nicht altersgemäß Deutsch sprechen.
Zum Widerstand der Länder gegen Änderungen bei der Staffelung der Beiträge sagte Paus: „Wir haben im Kita-Qualitätsgesetz festgeschrieben, dass die Elternbeiträge nach Einkommen gestaffelt werden müssen. Das ist sozial gerecht für alle.“ Von der bisherigen Verwendung der Bundesmittel für Beitragsentlastungen hätten nur selten Familien mit geringen Einkommen profitiert. Die Länder lehnen die neue Vorschrift zur Beitragsstaffelung hingegen als einen Eingriff in ihre Kompetenzen ab. Der sächsische Kultusminister Christian Piwarz (CDU) sagte im Bundesrat, man habe bereits Instrumente, die Elternbeiträge sozialverträglich zu gestalten.
Der Bund stellt den Ländern mit dem zweiten Kita-Qualitätsgesetz in den beiden kommenden Jahren jeweils knapp zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Künftig sollen die Länder die Mittel vorrangig in die sprachliche Bildung der Kinder, mehr Fachkräfte, eine gute Ernährung, Angebote für mehr Bewegung sowie die Stärkung der Tagespflege investieren. Im Unterschied zu den bisherigen Regelungen im sogenannten Gute-Kita-Gesetz der Vorgängerregierung sieht der Entwurf von Paus außerdem vor, dass die Länder künftig keine Bundesmittel mehr in eine weitere Senkung von Kita-Gebühren oder die Ausweitung der Gebührenfreiheit stecken sollen. Die Finanzierung der bisherigen Beitragsmodelle durch Bundesmittel soll auf die Hälfte gedeckelt werden.