Nordhausen (epd). Die Zerstörungen in der Nordhäuser Frauenbergkirche vom Oktober 2021 werden frühestens Anfang kommenden Jahres gerichtlich aufgearbeitet werden. Die psychologische Begutachtung zur Frage der Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters sei bisher noch nicht abgeschlossen, erklärte das Amtsgericht Nordhausen auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Mittwoch. Über eine Neuansetzung des Prozesses könne somit nicht vor Dezember entschieden werden.
Die Einholung und Erstellung solcher Gutachten würden derzeit relativ lange dauern, so die Begründung des Gerichts. Dies sei eine Nachwirkung der Pandemie und der hohen Nachfrage nach solchen Gutachten.
Ein erster Prozess gegen den afghanischen Staatsbürger wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch in der Nordhäuser Frauenbergkirche war im Juni nach Verlesung der Anklage abgebrochen worden. Als zentrales Verfahrenshemmnis habe sich herausgestellt, dass der Angeklagte im Vorfeld der Verhandlung keinen Kontakt zu seinem Pflichtverteidiger aufgenommen habe, erklärte das Amtsgericht damals. Der Angeklagte bestreite die Straftaten nicht, betrachte sein Handeln allerdings offenkundig als nicht strafbar.
Dem gläubigen Muslim wird laut Anklage zur Last gelegt, aus religiösen Motiven in der Nordhäuser Frauenbergkirche eine Altartafel sowie eine antike Christusfigur beschädigt zu haben. Der Schaden des inzwischen reparierten Kircheneigentums beläuft sich auf rund 2.300 Euro. Einen Teil der Summe hatte die Deutsche Muslim-Liga der evangelischen Kirchengemeinde gespendet.