Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag in Berlin eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und auch auf Fernwärme beschlossen. Die Absenkung von 19 Prozent auf sieben Prozent auf Energielieferungen über das Erdgas- und Fernwärmenetz soll vom 1. Oktober an gelten und wird bis zum 31. März 2024 befristet. Sie soll angesichts der hohen Preise helfen, Gas- und Fernwärmekunden finanziell zu entlasten. Von den Unternehmen werde erwartet, dass sie die Absenkung 1:1 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, heißt es in dem Gesetz.
Die Regierungskoalition hatte die Mehrwertsteuersenkung als Ausgleich für die zunächst geplante Gasumlage angekündigt. Die Umlage, die alle Kunden mit 2,4 Cent pro Kilowattstunde belastet hätte, wurde zurückgezogen. Während der parlamentarischen Beratungen ist die Mehrwertsteuersenkung auf die Fernwärme ausgeweitet worden. Alle Bundestagsfraktionen stimmten zu, mit Ausnahme der Linksfraktion, die sich enthielt.
Mit dem Gesetz wurde auch die Steuerbefreiung für Sonderzahlungen der Arbeitgeber an ihre Beschäftigten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro beschlossen. Die Möglichkeit von Sonderzahlungen im Zeitraum bis Dezember 2024 war im Rahmen der Konzertierten Aktion zur Bekämpfung der Inflation zwischen Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertretern sowie der Bundesregierung vereinbart worden.