Reul: Fehler bei tödlichem Polizeieinsatz in Dortmund möglich

Reul: Fehler bei tödlichem Polizeieinsatz in Dortmund möglich

Düsseldorf (epd). NRW-Innenminister Herbert Reul hat beim tödlichen Polizeieinsatz gegen einen 16-jährigen Senegalesen in Dortmund ein mögliches Fehlverhalten der beteiligten Beamten eingeräumt. Auf Basis der aktuellen Ermittlungserkenntnisse dränge sich ihm der „Eindruck auf, dass bei diesem Einsatz einige Dinge nicht einwandfrei gelaufen sein könnten“, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag im Innenausschuss des NRW-Landtages in Düsseldorf. Genauere Angaben machte er mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Zugleich warnte Reul vor Verallgemeinerungen und Vorverurteilungen.

Der Minister kündigte an, dass als Konsequenz aus dem Vorfall die Dienstvorschriften und Handreichungen für die Polizei in NRW daraufhin überprüft würden, inwiefern die Einsatzkräfte auf solche Situationen vorbereitet werden. Auch müsse geprüft werden, ob eine „bessere Qualifizierung“ der Polizistinnen und Polizisten nötig sei, um etwa Einsätze mit suizidalen und fremdsprachigen Personen zu bewältigen. Zudem solle der verstärkte Einsatz der Bodycams der Polizisten geprüft werden. Bei dem Vorfall in Dortmund waren die an den Körpern der Einsatzkräfte befestigten Kameras ausgestellt gewesen.

Am 8. August war der 16-jährige Bewohner einer Jugendhilfeeinrichtung in der Dortmunder Nordstadt von einem Polizisten mit Schüssen aus einer Maschinenpistole tödlich verletzt worden. Auslöser für den Polizeieinsatz war der Notruf eines Betreuers der Jugendhilfe-Wohngruppe. Dieser habe gemeldet, dass sich der Jugendliche ein Messer vor den Bauch halte und nicht dazu gebracht werden könne, es aus der Hand zu geben, hieß es in einem Bericht des Ministeriums. Der Jugendliche sprach offenbar kein Deutsch.

Gegen die fünf Polizeibeamtinnen und -beamten, die während des Einsatzes Waffen oder Einsatzmittel wie Taser und Reizgas gegen den Jugendlichen verwendet haben sollen, ermittele derzeit die Kriminalhauptstelle Recklinghausen, hieß es weiter. Gegen den Schützen werde wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt, zudem werde der Vorwurf des Totschlags geprüft. Gegen die fünf beschuldigten Beamtinnen und Beamten seien Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Reul verwies darauf, dass der Einsatz von Schusswaffen bei Polizeieinsätzen in NRW die absolute Ausnahme sei und die Beamtinnen und Beamten nicht „schießwütig“ seien. So sei es bei 4,5 Millionen Einsätzen im vergangenen Jahr in 13 Fällen zu einem Schusswaffengebrauch gekommen. In drei Fällen sie die verletzte Person gestorben.