Dresden, Ostritz (epd). Das Verwaltungsgericht Dresden hat das Verbot der Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“ von 2019 als rechtmäßig bestätigt. In einem Urteil vom Mittwoch wies es eine Klage gegen das von der Stadt Ostritz verfügte Verbot ab. Wie das Gericht in Dresden mitteilte, hatte die geplante Veranstaltung „entgegen der öffentlichkeitswirksamen Darlegungen des Klägers keinen Sportcharakter“. (AZ: 6 K 1945/19)
Sie sollte vielmehr im Dienst der rechtsextremen Kampfertüchtigung stehen. Dies sei „der Einstieg in den physischen politischen Kampf und der körperlichen Durchsetzung politischer Ziele“, hieß es. Die angezeigte „Sportveranstaltung“ sollte im Herbst 2019 auf dem Gelände des Hotels „Neißeblick“ in Ostritz stattfinden. Die Veranstaltung wurde im Internet als Kampfsportveranstaltung unter der Organisation und Beteiligung von jungen Deutschen beworben.
Die Stadt Ostritz hatte die angezeigte Veranstaltung sowie jegliche Formen von Ersatzveranstaltungen im Gemeindegebiet verboten. Zur Begründung gab sie an, dass das Verbot zur Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich sei. Bei vergleichbaren Vorgängerveranstaltungen sei unter anderem der verbotene Hitlergruß öffentlich gezeigt worden.
Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte das Verbot der Veranstaltung 2019 zunächst bestätigt. Eine daraufhin erfolgte Klage des Veranstalters sei nicht begründet und wurde daher abgewiesen. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes kann den Angaben zufolge eine Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht beantragt werden.