Weitere Untersuchungen im Fall der Vergewaltigungen durch Klinikarzt

Weitere Untersuchungen im Fall der Vergewaltigungen durch Klinikarzt

Bielefeld, Duisburg (epd). Im Fall mehrfacher Vergewaltigungen durch einen Assistenzarzt im Evangelischen Klinikum Bethel geraten die damaligen Ermittler ins Visier der juristischen Aufarbeitung. Die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg bestätigte am Mittwoch auf Anfrage, dass Strafanzeigen von zwei Betroffenen gegen Mitarbeiter der Staatsanwaltschat Bielefeld und des Polizeipräsidiums Bielefeld eingereicht wurden, untere anderem wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt.

Es werde derzeit geprüft, ob der für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens notwendige Anfangsverdacht gegen Einzelne besteht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Erst wenn sich ein Anfangsverdacht bestätige, würden Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft widersprach damit einem Bericht des Bielefelder „Westfalen-Blatts“ (Mittwoch), der von Vorermittlungen gesprochen hatte. „Wir können daher nicht bestätigen, dass Vorermittlungen durchgeführt werden“, stellte die Staatsanwaltschaft klar. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ist seit Herbst vergangenen Jahres zuständig für das Verfahren.

Den Bielefelder Beamtinnen und Beamten wird vorgeworfen, weitere während der Ermittlungen identifizierte Opfer, die unter Narkose vergewaltigt worden waren, nicht umgehend über die Taten informiert zu haben. Erst mit Wiederaufnahme des Falls war das im vergangenen Mai - also ein Jahr später - in enger Abstimmung mit der Beauftragten für den Opferschutz des Landes NRW geschehen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Duisburg vom Mittwoch konnten bislang 28 Opfer identifiziert werden; die Ermittlungen dauern noch an.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte damals argumentiert, es sei im Interesse der Frauen, ihnen nicht zu sagen, dass sie vergewaltigt worden seien. Dagegen verpflichtet der Paragraf 406 der Strafprozessordnung Ermittler, Opfer „möglichst früh und regelmäßig“ zu unterrichten, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können, zum Beispiel das Anmelden von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen, aber auch das Nutzen von Therapien, die ihnen laut Opfer-Entschädigungsgesetz zustehen, wie es hieß. Zu der damaligen Entscheidungsfindung bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld oder der Generalstaatsanwaltschaft Hamm könnten derzeit keine Angaben gemacht werden, erklärte die nun zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg.

Der Assistenzarzt soll im Juli und September 2019 in dem Klinikum mehrere Patientinnen betäubt und an ihnen sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Nachdem der damals 32-jährige mutmaßliche Täter in der Untersuchungshaft offenbar Suizid beging, wurden die Ermittlungen gegen ihn eingestellt. Nachdem die Staatsanwaltschaft Bielefeld das Verfahren eingestellt hatte, hatte das NRW-Justizministerium im September 2021 die Staatsanwaltschaft Duisburg beauftragt, den Fall wieder aufzurollen. Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel haben mittlerweile einen Fonds für die Vergewaltigungsopfer im Bethel-Klinkum eingerichtet.