Koblenz (epd). Die Angestellte einer Zahnarztpraxis ist vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit einem Eilantrag gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen gescheitert. In einem Eilverfahren lasse sich nicht abschließend klären, ob die noch im April verfassungsgerichtlich bestätigte Regelung aufgrund neuer Erkenntnisse revidiert werden müsse, heißt es in der am Freitag bekanntgegebenen Entscheidung (AZ: 6 B 10723/22.OVG). Die Vorgaben seien jedoch nicht offensichtlich verfassungswidrig. Das gegen die Frau ausgesprochene behördliche Betretungsverbot für die Praxisräume bleibt somit in Kraft.
Die Richter am Oberverwaltungsgericht bestätigten damit eine vorangehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße. Nach geltender Rechtslage müssen alle im Gesundheitsbereich beschäftigten Menschen seit 15. März einen Nachweis über eine Coronavirus-Schutzimpfung vorlegen. Der ungeimpften Praxis-Mitarbeiterin war vom Gesundheitsamt des Kreises Südliche Weinstraße Ende Juni untersagt worden, an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen und hatte ein Zwangsgeld von 1.000 Euro für etwaige Verstöße angeordnet.
Dagegen hatte die Angestellte Widerspruch eingelegt und gleichzeitig vor Gericht einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Sie hatte dabei argumentiert, die inzwischen vorherrschende Omikron-Varante BA.5 lasse die Wirksamkeit der Impfungen so stark sinken, dass der Impfschutz nicht mehr relevant sei.