Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Nordadler“ als unzulässig abgewiesen. Die vorwiegend im Internet agierende Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, bestätigte das Bundesgericht am Mittwoch in Leipzig die Entscheidungen der Vorinstanzen. Sie laufe nach ihrem Zweck und ihrer Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Geklagt hatte den Angaben zufolge ein Mitglied der Gruppe.
Der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot der Gruppierung „Nordadler“ im Juni 2020 verfügt. Die Vereinigung verbreite „Hass und Hetze“ im Internet und sehne „die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates herbei“, hieß es zur Begründung. (AZ: 6 A 9.20)
Bei Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen waren zuvor NS-Literatur und Reichskriegsflaggen gefunden worden. Mit „Nordadler“ wurde laut Bundesinnenministerium erstmals eine rechtsextreme Vereinigung verboten, die ihre nationalsozialistische und antisemitische Ideologie überwiegend im Internet propagierte und dazu Chatgruppen sowie Kanäle auf diversen Plattformen und in den sozialen Medien nutzte.
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus“, erklärte Bundesinnenministern Nancy Faeser (SPD). Es zeige, dass auch Vereinigungen, die überwiegend virtuell agieren, verboten werden können. Mit der Entscheidung des Gerichts in Leipzig sei die Verbotsverfügung bestandskräftig.