Berlin (epd). Ein Hilfsnetzwerk für aus der Ukraine geflohene Drittstaatler hat verlängerte Aufenthaltsgenehmigungen für diesen Personenkreis angemahnt. Bundesweit laufe für diese Menschen Ende August der visumsfreie Aufenthalt in Deutschland aus. Eine Anschlussregelung fehle, kritisierte Juliane Gebel von der Berliner Hilfsorganisation „BIPoC Ukraine and Friends“ in der „tageszeitung“ (Donnerstag).
Gebel nannte einen entsprechenden Beschluss des Berliner Senats vom Dienstag nicht ausreichend. Kriegsflüchtlinge aus Drittstaaten, die in der Ukraine studiert haben, bekommen demnach eine um sechs Monate verlängerte Aufenthaltsgenehmigung. Die Organisation betreut nach eigenen Angaben sogenannte „People of Colour“, darunter Studierende und Familien, die nach dem 24. Februar aus der Ukraine geflohen sind. „BIPoC“ steht für „Black, Indigenous and People of Colour“.
Gebel betonte, es sei weitgehend unrealistisch, innerhalb von sechs Monaten die Voraussetzungen für einen Studienplatz zu erfüllen. Unter anderem verwies sie auf die Anforderung des Sprachnachweises und eines Sperrkontos von 11.000 Euro, das ausländische Studierende nachweisen müssen. Zudem kritisierte sie, dass der Berliner Senatsbeschluss nur Studierende betreffe.