Berlin, Dortmund (epd). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat eine Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefordert. „Sie weiterzuführen, ist nach jetzigen Erkenntnissen weder sinnvoll noch vermittelbar“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND, Mittwoch). Das Bundesgesundheitsministerium verwies am Mittwoch auf bevorstehende Abstimmungen mit dem Bundesjustizministerium.
Man habe sich für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen, weil man in der Delta-Welle von einer hohen Schutzwirkung auch für die vulnerablen Gruppen im Krankenhaus ausgegangen sei. Studien hätten eine weitgehende sterile Immunität erwarten lassen. „Mit der Omikron-Variante ist diese Erwartung hinfällig geworden“, sagte Neumeyer. Die Impfung diene nur noch dem Selbstschutz.
Auch der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer, sagte, mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht allein sei der Schutz der älteren und vulnerablen Personen nicht zu gewährleisten, solange Angehörige und Besucher nach wie vor ungeimpft in die Einrichtungen kommen dürften und damit das Virus immer wieder in die Einrichtungen trügen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht ebenfalls wenig Vorteile in der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Auch Geimpfte gäben das Virus weiter, sagte dessen Vorstand Eugen Brysch in Dortmund: „Konsequente Hygienemaßnahmen und tägliches Testen sind der Weg in der Alten- und Krankenpflege, mit Corona zu leben.“
Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums verwies auf Abstimmungen zwischen Gesundheits- und Justizministerium ab Herbst. Es werde geprüft, welche Maßnahmen in Zukunft nötig seien, auch eine mögliche Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Pflicht läuft nach derzeitigem Stand zum Ende des Jahres aus.