Frankenthal (epd). Wenn Ärzte ihre Patienten erst unmittelbar vor einer Operation über die Risiken aufklären, ist das rechtswidrig. In einer am Mittwoch bekanntgegebenen Entscheidung sprach das Landgericht Frankenthal einer Frau Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu (AZ: 4 O 147/21). Ein Aufklärungsgespräch müsse so frühzeitig stattfinden, dass den Patienten genügend Bedenkzeit verbleibe, rügten die Richter. Am Tag der Operation oder gar während der OP-Vorbereitung sei dies „grundsätzlich verspätet“.
Im verhandelten Fall hatte eine Frau wegen Beschwerden eine Augenarztpraxis aufgesucht, wo ihr eine Linse mit mehreren Sehstärken eingesetzt wurde. Kurze Zeit danach verschlechterte sich die Sehfähigkeit der Patientin drastisch, wofür sie dem behandelnden Arzt die Schuld gab. In der Praxis sei sie nicht ausreichend über Risiken und mögliche alternative Behandlungen aufgeklärt worden.
Im Zuge des Zivilverfahrens konnte nicht geklärt werden, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorlag. Allerdings habe das Aufklärungsgespräch nur eine halbe Stunde vor dem Eingriff stattgefunden, damit sei der Eingriff „wegen fehlender wirksamer Einwilligung rechtswidrig“ gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.