Berlin (epd). Der Arbeitgeberverband Pflege warnt angesichts der Inflation vor drastischen Kostensteigerungen in Altenpflegeheimen. Pflegebedürftigen, ihren Familien und den Kommunen drohe ein „Kosten-Tsunami“, wenn die Regierung nicht gegensteuere, erklärte der Präsident des Verbands der privaten Anbieter, Thomas Greiner, am Mittwoch in Berlin. Die Kostensteigerungen könnten sich auf 600 bis 1.000 Euro pro Monat summieren, ergänzte er. Neue Daten des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) bestätigen den Trend, setzen aber die Steigerungen klar niedriger an.
Nach Angaben des 2009 gegründeten Arbeitgeberverbands sind die Kosten für einen Pflegeplatz in diesem Jahr im Bundesdurchschnitt um drei Prozent gestiegen. In seine Kalkulation bezieht der Verband allerdings nicht nur die Kostensteigerungen für Energie und Lebensmittel, sondern auch die zum 1. September steigenden Löhne in der Altenpflege ein.
Greiner forderte einen „Inflationszuschuss“ in Höhe von 25 Prozent für gestiegene Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Das entlaste nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Pflegebedürftigen.
Dass sich die Eigenanteile, die Pflegebedürftige in Heimen für pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, weiter dynamisch entwickeln, bestätigen auch neue Daten des vdek. In einer Mitteilung vom Mittwoch heißt es, die seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Regelung, wonach sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten beteiligen, bringe nur bei längeren Heimaufenthalten spürbare Entlastung.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, sagte, die Entlastung bei den Eigenanteilen sei für die Pflegebedürftigen besonders im ersten Jahr nur begrenzt spürbar. Die Eigenanteile seien in der Gesamtschau weiterhin zu hoch. Gründe für die Kostensteigerungen seien die Refinanzierung gestiegener Löhne und steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten. Denn der gesetzliche Zuschlag der Pflegekassen beziehe sich nur auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten, so Elsner.
Ohne die gestaffelten Zuschläge hätten die Pflegebedürftigen am 1. Januar 2022 einen durchschnittlichen Eigenanteil von 2.179 Euro für einen Heimplatz zahlen müssen. Am 1. Juli lag dieser Wert bei 2.248 Euro monatlich. „Es zeigt sich also, dass der Entlastungseffekt bei einer langen Aufenthaltsdauer trotz der grundsätzlich gestiegenen Anteile deutlich spürbar ist, während er bei einer Aufenthaltsdauer unter zwölf Monaten bereits nach sechs Monaten verpufft ist“, heißt es in der Mitteilung.