Nächtliches Betretungsverbot für Sächsische Schweiz

Nächtliches Betretungsverbot für Sächsische Schweiz

Bad Schandau (epd). Wegen der hohen Waldbrandgefahr dürfen die Wälder der Sächsischen Schweiz und des Osterzgebirges zwischen 21 und 6 Uhr nicht mehr betreten werden. Das hat das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am Mittwoch verfügt. Das nächtliche Betretungsverbot gelte von Mittwoch an bis auf Widerruf, teilte die Nationalparkverwaltung in Bad Schandau mit. Bei Verstößen gegen das Betretungsverbot drohten Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Davon ausgenommen sei der Aufenthalt in ausgewiesenen Trekkinghütten und auf Biwakplätzen des Forststeigs, sofern diese vor 21 Uhr erreicht werden. Zudem untersagt das Landratsamt ganztägig das Verlassen der Waldwege in allen Wäldern des Kreises. Sobald die Sperrung wieder aufgehoben wird, werde darüber informiert, hieß es.

In der Region gilt den Angaben zufolge die zweithöchste Waldbrandstufe vier. In der Nacht zu Montag war an einem Steilhanggelände unterhalb der berühmten Bastei ein Waldbrand ausgebrochen. Auf rund 2.500 Quadratmeter wurde ein Mischwald aus alten Kiefern, Buchen und Birken beschädigt. Das Feuer wurde demnach von 115 Feuerwehrleuten aus 13 Ortschaften der Sächsischen Schweiz bekämpft.