Celle (epd). Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine geringe Körpergröße keine Krankheit im Rechtssinne ist. Geklagt hatte eine junge Frau aus Bremen, die nur knapp 1,50 Meter groß geworden ist, wie das Gericht am Montag in Celle mitteilte. Ihre Krankenkasse hatte die Kostenübernahme für eine operative Beinverlängerung verweigert. (AZ: L 16 KR 183/21)
Die Frau hatte den Angaben zufolge ausgeführt, dass sie unter ihrer kleinen Körpergröße psychisch leide. Sie werde von ihrer Umwelt nicht als vollwertig wahrgenommen und sei auch in ihrer Berufswahl eingeschränkt. Für eine Ausbildung als Pilotin sei sie abgelehnt worden. Sie habe die geringe Körpergröße zudem als Krankheit gewertet, da nur drei Prozent der Frauen so klein seien und sie im Alltag eingeschränkt sei.
Die Kasse argumentierte nach den Gerichtsangaben jedoch, eine geringe Körpergröße sei nicht als eine Krankheit zu bewerten, die einen Leistungsanspruch auslöse. Die Auffassung bestätigte das Gericht. Es hat sich dabei einem Sprecher zufolge auf die einhellige Rechtsprechung gestützt, wonach bei einer Frau selbst eine Größe von 1,47 Meter nicht als regelwidriger Körperzustand und damit nicht als Krankheit im Rechtssinne zu bewerten sei. Alltagsschwierigkeiten könne durch Hilfsmittel begegnet werden. Psychische Beeinträchtigungen seien allein mit therapeutischen Mitteln zu behandeln, heißt es in dem Urteil vom 5. Juli.