Bundesrat stimmt Abschaffung des Paragrafen 219a zu

Bundesrat stimmt Abschaffung des Paragrafen 219a zu

Berlin (epd). Die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen hat die letzte Hürde genommen. Zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat in Berlin der Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a zu. Der Paragraf verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. In der Praxis führte er dazu, dass Ärztinnen und Ärzte strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden, weil sie auf ihrer Internetseite Informationen darüber veröffentlicht hatten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie anwenden.

Künftig ist es Ärzten und Kliniken ausdrücklich erlaubt, „sachlich und berufsbezogen“ über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Das Gesetz sieht auch vor, dass nach dem Paragrafen 219a verurteilte Mediziner rehabilitiert und noch laufende Verfahren eingestellt werden. Die bekannteste Betroffene ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Sie war gegen ihre Verurteilung bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Angekoppelt an das Gesetz zur ersatzlosen Streichung des 219a wurde eine Fristverlängerung im Zusammenhang mit der Rehabilitierung von Männern, die nach dem früheren Strafrechtsparagrafen 175 wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden waren. Sie können noch fünf Jahre länger, bis Juli 2027, Entschädigungsansprüche geltend machen.