Leipzig (epd). Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind verpflichtet, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden. Damit wies das Gericht die Anträge von zwei Luftwaffenoffizieren zurück, die eine Covid-19-Impfung nicht dulden wollten. (BVerwG 1 WB 2.22)
Laut einer Regelung des Bundesverteidigungsministeriums von 2021 ist die Schutzimpfung gegen Covid-19 für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten eine verbindliche Basisimpfung. Die beiden Antragsteller hatten vorgetragen, die Impfung mit den von der Bundeswehr verwendeten Impfstoffen sei rechtswidrig und greife in unzumutbarer Weise in persönliche Rechte ein. Die mit den Impfstoffen verbundenen Risiken stünden außer Verhältnis zu deren Nutzen.
Die Regelung sei „formell und materiell rechtmäßig erwiesen“, hieß es indes vom Gericht. Demnach sind Soldaten und Soldatinnen gesetzlich verpflichtet, sich gesund zu erhalten und dabei ärztliche Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten gegen ihren Willen zu dulden.
Dies sei darin begründet, dass der militärische Dienst seit jeher durch die Zusammenarbeit in engen Räumen wie Fahrzeugen, Schiffen oder Flugzeugen stattfinde und durch das Gemeinschaftsleben in Kasernen das besondere Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe.
Im Fall von Covid-19 sei das Bundesverteidigungsministerium aber verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Corona-Impfung zu evaluieren. Daueranordnungen seien ohnehin stets daraufhin zu prüfen, ob sie angesichts veränderter Umstände weiterhin verhältnismäßig sind.