Hamburg (epd). Die Justizbehörden bleiben bei Tierquälerei einer Studie zufolge oft tatenlos. Die meisten Ermittlungsverfahren würden eingestellt, obwohl den Staatsanwälten viel Beweismaterial vorliege - etwa Videoaufnahmen von verletzten Rindern, Schweinen und Hühnern, berichtete die Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ unter Berufung auf eine Studie der Strafrechtlerinnen Johanna Hahn und Elisa Hoven von der Universität Leipzig.
Die beiden Wissenschaftlerinnen haben den Angaben zufolge 150 Verfahren in mehreren Staatsanwaltschaften ausgewertet und außerdem Interviews mit den Ermittlern geführt. In nur elf Fällen sei es zu Verurteilungen gekommen, davon zehn Geldstrafen. In einem einzigen Fall sei der Täter zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Es gebe eine „große Beißhemmung“ der Ermittler, sagte Elisa Hoven, Professorin für Strafrecht, der „Zeit“.
Dafür gebe es unterschiedliche Gründe, hieß es. Neben Arbeitsüberlastung und unzureichenden Tierschutzgesetzen seien die Verflechtungen zwischen Landwirten, Amtstierärzten und Staatsanwälten besonders eng. So wird ein Tierarzt zitiert: „Ich kam zu einer großen Metzgerei, in der zuvor mein Chef jahrelang kontrolliert hatte. Und dann habe ich die Kontrolle gemacht, und am Ende erwartete mich eine große Tüte mit allem Möglichen aus dem Sortiment, das eine Metzgerei zu bieten hat.“