Berlin (epd). Bestimmte Bevölkerungsgruppen können sich weiterhin kostenlos auf das Coronavirus testen lassen, wenn an diesem Donnerstag die bisher kostenlosen Bürgertests auslaufen. Dazu zählen Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für behinderte Menschen sowie pflegende Angehörige und behinderte Menschen, die mit Betreuungspersonen in den eigenen vier Wänden leben, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch in Berlin mit.
Außerdem sind die Corona-Tests für kleine Kinder unter fünf Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Personen, in deren Haushalt sich jemand mit dem Virus angesteckt hat, weiter kostenlos. Wer hingegen den Test machen will, um eine größere Veranstaltung zu besuchen oder weil seine Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung zeigt, muss drei Euro zuzahlen.
Mit der geänderten Testverordnung werden auch die Vergütungen für die Teststellen gesenkt und keine neuen mehr zugelassen. Damit sollen die Ausgaben des Staates deutlich gesenkt werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zufolge kosteten die Bürgertests den Bund etwa eine Milliarde Euro pro Monat.
Die neue Testverordnung tritt an diesem Donnerstag in Kraft und gilt bis einschließlich 25. November. Sie schließt dem Bundesgesundheitsministerium zufolge damit nahtlos an die bisher gültige Verordnung an, die am 30. Juni ausläuft.