Gericht: Wohnraumvermietung pro Matratze sittenwidrig

Gericht: Wohnraumvermietung pro Matratze sittenwidrig

Frankfurt a.M. (epd). Die Untervermietung von Wohnraum pro Matratze ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sittenwidrig. Das Gericht wies am Donnerstag laut Mitteilung in letzter Instanz die Beschwerde eines Pächters von drei Gebäuden in Wiesbaden gegen die Versagung beantragter Prozesskostenhilfe zurück. Damit wollte er auf Schadenersatz wegen entgangener Mieteinnahmen nach Kündigung des Pachtverhältnisses klagen. (AZ. 2 W 45/22)

Der Mann hatte die Häuser 2014 für zehn Jahre mit dem Recht auf Untervermietung gepachtet. Laut Medienberichten vergab er den Wohnraum an Menschen aus Bulgarien und Rumänien und ließ ihn sich pro Matratze bezahlen. Bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes waren in einem Objekt 85 Personen gemeldet. Später wurden auch Rattenbefall infolge von Vermüllung festgestellt und ein Bescheid zu dessen unverzüglicher Bekämpfung erlassen. Der Hausbesitzer kündigte dem Pächter schließlich fristlos wegen Zahlungsverzugs und erteilte ihm auch Hausverbot.

Der Mann wollte dagegen klagen sowie auf Erstattung von Renovierungskosten und wegen nicht eingehaltener Verkaufspläne. Er zielte auf 100.000 Euro Schadenersatz und beantragte für die beabsichtigte Klage Prozesskostenhilfe. Das Landgericht wies den Antrag zurück. Seine Beschwerde dagegen wies das Oberlandesgericht nun zurück. Dem Mann stünden keine Zahlungsansprüche zu, da das Pachtverhältnis wirksam gekündigt war. Zudem wäre eine Untervermietung der gepachteten Räume angesichts des Zustands der Gebäude schwer oder gar nicht möglich gewesen.

Die Polizei habe im August 2019 festgestellt, dass der Aufenthalt von Menschen in den Räumen einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstelle. Als Gründe wurden Gesundheitsschutz und Gefahrenabwehr genannt. Eine Vermietung von Wohnraum pro Matratze sei sittenwidrig und führe zur Nichtigkeit der Untermietverhältnisse. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr angefochten werden.