Jugendliche sollen Freiwilligendienst in Teilzeit machen können

Jugendliche sollen Freiwilligendienst in Teilzeit machen können

Berlin (epd). Jugendliche sollen einen Freiwilligendienst künftig grundsätzlich auch als Teilzeitdienst absolvieren können. Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage, dass ein entsprechender Gesetzentwurf aktuell in Vorbereitung ist. Bisher können nur Erwachsene über 27 Jahre im Bundesfreiwilligendienst zwischen Voll- und Teilzeit wählen. Junge Erwachsene unter 27 Jahren müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen, wenn sie ihr Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit leisten wollen. Dieser Nachweis solle künftig wegfallen, hieß es.

Mit der Teilzeitmöglichkeit sollen die Freiwilligendienste attraktiver werden. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat vereinbart, außerdem die Plätze auszubauen und das Taschengeld zu erhöhen. Über Art und Umfang einer Erhöhung der Taschengeldobergrenze sei noch nicht entschieden worden, hieß es dazu aus dem Familienministerium. In diesem Jahr liegt die Obergrenze bei 423 Euro im Monat. Das tatsächliche Taschengeld ist insbesondere in den Jugendfreiwilligendiensten in aller Regel niedriger und regional unterschiedlich. Es wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte am vergangenen Wochenende mit seinem Vorstoß für eine soziale Pflichtzeit in sozialen Einrichtungen oder bei der Bundeswehr eine erneute Debatte über einen Pflichtdienst ausgelöst. Bei der Bundesregierung stieß Steinmeier auf Zurückhaltung. Die für den Freiwilligendienst zuständige Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) lehnten Steinmeiers Vorschlag ab. Pro Jahr leisten derzeit rund 100.000 Menschen einen Jugendfreiwilligen- oder einen Bundesfreiwilligendienst.