Berlin (epd). Der Bundesrat hat am Freitag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde gebilligt. Sie soll zum 1. Oktober wirksam werden. Mit der Mindestlohnerhöhung wird auch die Grenze für die sogenannten Minijobs angehoben - von derzeit 450 Euro auf 520 Euro pro Monat, damit Minijobber ihre Stundenzahl von bis zu 45 Stunden pro Monat beibehalten können. Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro. Im Juli steigt er auf 10,45 Euro.
Der Bundestag hatte das Gesetz mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken beschlossen. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich darauf verständigt, den Mindestlohn einmalig per Gesetz anzuheben. Normalerweise wird die gesetzliche Lohnuntergrenze in einer Kommission von Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt. Das soll auch in Zukunft wieder so erfolgen. Der einmalige staatliche Eingriff stößt auf Kritik in der Wirtschaft und bei der Union.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums werden rund sechs Millionen Menschen von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), sagte im Bundesrat, dies seien vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. Die steigenden Preise machten die Erhöhung des Mindestlohns noch notwendiger. Niedrigverdiener müssten sich bereits heute einschränken, sagte Schwesig.