Berlin (epd). Der Bundestag will noch vor der Sommerpause über eine konkret mögliche Neuregelung der Sterbehilfe beraten. Wie aus der am Freitag veröffentlichten Tagesordnung hervorgeht, ist für den 24. Juni eine erste Lesung der bislang vorliegenden Gesetzentwürfe geplant. Das Parlament hatte vor gut zwei Wochen eine erste Orientierungsdebatte zu dem Thema abgehalten.
Schon dazu waren erste konkrete Vorschläge bekannt oder in den Bundestag eingebracht. Sie spielten für die offene Debatte aber noch keine tragende Rolle. Für den 24. Juni stehen drei Entwürfe zur Debatte sowie ein Antrag zur Suizidprävention.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das Verbot organisierter Suizidassistenz gekippt. Bei dieser Form der Sterbehilfe wird einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlassen, das er selbst einnimmt. Die Karlsruher Richter urteilten, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, für einen Suizid Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit dem Urteil wurde auch die zeitweilig in Deutschland verbotene Aktivität von Sterbehilfeorganisationen, die diese Form der Sterbehilfe anbieten, wieder legal. Seitdem ringt die Politik um einen neuen Weg zur Regulierung der Suizidassistenz, die das Recht Betroffener achtet, zugleich aber Missbrauch ausschließt.
Einer der vorliegenden Vorschläge sieht vor, die auf Wiederholung angelegte Hilfe bei der Selbsttötung zu verbieten, dabei aber Ausnahmen zuzulassen. Suizidhilfe wäre nach diesem Vorschlag nach ärztlicher Begutachtung und Beratung möglich. Ein anderer Vorschlag lehnt eine erneute strafrechtliche Regelung ab und will eine umfassende Beratung zur Voraussetzung einer Suizidassistenz machen. Ein dritter Vorschlag geht in eine ähnliche Richtung, differenziert bei den Voraussetzungen aber zwischen Menschen, die in medizinischer Notlage sind und solchen, die das nicht sind.