Berlin (epd). Der Deutsche Kinderschutzbund hat bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt im Internet eine Speicherung der Daten für vier Wochen gefordert. Sobald Anbieter von Portalen auf Bilder oder Videos stoßen, die einschlägig strafrechtlich relevant sein könnten, müssten sie dazu verpflichtet werden, die Daten zu speichern, sagte Joachim Türk vom Vorstand der Organisation am Freitag in Berlin.
Türk sprach sich für eine anlassbezogene Speicherung von Daten mit dem Verfahren Quick Freeze aus. Damit können Daten vorübergehend gesichert werden. Eine Vorratsdatenspeicherung lehnte Türk dagegen ab. Es gehe darum, wenig Daten für einen möglichst kurzen Zeitraum zu sichern.
Die jüngst bekannt gewordenen Missbrauchsfälle von Wermelskirchen in Nordrhein-Westfalen seien nur die „Spitze eines Eisbergs“, sagte der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. Dort soll ein Mann mindestens zwölf Kinder sexuell missbraucht und kinderpornografisches Material angefertigt haben.
Vor dem Hintergrund einer vermuteten hohen Dunkelziffer forderte Hilgers verstärkte Bemühungen um die Erforschung aktueller Fälle. Er appellierte zudem an Eltern, Babysitter, die sich etwa über das Internet anbieten, um ein polizeiliches Führungszeugnis zu bitten. Ein solches Vorgehen schrecke Täter ab. Es zeige, dass Familien „achtgeben und aufmerksam sind“. Täglich würden in Deutschland 49 Kinder Opfer sexualisierter Gewalt, erklärte der Verband unter Hinweis auf die polizeiliche Kriminalstatistik.