Berlin (epd). Der Entwurf zur Reform des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche stößt bei queeren Katholiken auf Vorbehalte. Zwar sollen gleichgeschlechtliche Ehen künftig kein Kündigungsgrund mehr sein, Beziehungen und Intimsphäre würden als Kernbereiche privater Lebensführung deklariert, hießt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme des Katholischen LSBT+ Komitees. Trans- und intergeschlechtliche Menschen würden in dem Entwurf hingegen nicht genannt. Damit sei unklar, ob sie vor Diskriminierung geschützt seien.
„Gleichstellungsmaßnahmen müssen die Gleichstellung von Mitarbeitenden aller geschlechtlichen Identitäten im Blick haben“, forderte Komitee-Sprecherin Veronika Gräwe. Jens Ehebrecht-Zumsande von der Initiative #OutInChurch betonte, unklar sei außerdem, was als privat verstanden werde, etwa wenn sich jemand auf einer Dating-Plattform oute. „Hier gibt es noch einen erheblichen Klärungsbedarf“, sagte er und verlangte, dass queere katholische Organisationen in die weiteren Beratungen zur Reform des Arbeitsrechts einbezogen werden.
Die zur Weiterentwicklung des Arbeitsrechts eingesetzte Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Kölner Erzbischofs Kardinal Rainer Maria Woelki hatte am Montag den Entwurf vorgelegt. Darin heißt es unter anderem, der Kernbereich privater Lebensgestaltung bleibe rechtlichen Bewertungen entzogen, solange die Mitarbeitenden eine „positive Grundhaltung gegenüber der Botschaft des Evangeliums“ mitbrächten. Ein Kirchenaustritt soll auch künftig die Einstellung verhindern oder eine Kündigung erlauben.
Die bisherige Grundordnung für den kirchlichen Dienst ist seit 2016 in Kraft und gilt für rund 790.000 Mitarbeitende in der katholischen Kirche und der Caritas. Nach dem öffentlichen Coming-out von mehr als 100 nicht-heterosexuellen Mitarbeitern der katholischen Kirche in der Initiative #OutInChurch hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, im März eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts noch für dieses Jahr angekündigt. Über die Vorschläge berät die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands am 20. und 21. Juni.