Urteil im Sachsenhausen-Prozess verzögert sich

Urteil im Sachsenhausen-Prozess verzögert sich

Brandenburg an der Havel (epd). Der NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen verzögert sich erneut. Als Begründung dafür gab das Landgericht Neuruppin am Dienstag eine Erkrankung des 101-jährigen Angeklagten an. Deswegen wurden die bislang letzten beiden für Mittwoch und Donnerstag geplanten Verhandlungstermine abgesagt. Dabei waren das Plädoyer der Verteidigung und die Urteilsverkündung vorgesehen.

Der Prozess findet aus logistischen Gründen in Brandenburg an der Havel statt. Die Staatsanwaltschaft wirft Josef S. Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3.500 Fällen vor. Sie forderte eine Haftstrafe von fünf Jahren. Die Nebenklage nannte kein konkretes Strafmaß für den Angeklagten. Eine Haft von unter fünf Jahren wäre aber den von ihm vertretenen zehn Überlebenden und Angehörigen nur mit großer Mühe zu vermitteln, sagte Anwalt Thomas Walther. (Az.: 11 Ks 4/21)

Der Angeklagte war den Ermittlungen zufolge in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 SS-Wachmann in Sachsenhausen. Der in Litauen geborene Baltendeutsche, der nach dem Krieg in der DDR lebte, bestreitet dies. Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.