Karlsruhe fordert Entlastung von Eltern bei Pflegeversicherung

Karlsruhe fordert Entlastung von Eltern bei Pflegeversicherung

Karlsruhe (epd). Eltern mit zwei oder mehr Kindern zahlen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu hohe Beiträge für die soziale Pflegeversicherung. Die Beitragsregelungen sehen eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Eltern mit weniger Kindern und solchen mit steigender Kinderanzahl vor, entschied das Karlsruher Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. (AZ: 1 BvL 3/18 und weitere). Die Beitragsregelungen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung sind demnach aber mit dem Grundgesetz vereinbar, weil Eltern einen ausreichenden Ausgleich für den wirtschaftlichen Erziehungsaufwand erhalten, hieß es.

Der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung liegt seit 2019 bei 3,05 Prozent. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr müssen einen Beitragszuschlag von derzeit 0,35 Prozent zahlen (bis Ende 2021 0,25 Prozent). Der Gesetzgeber hatte dies mit dem Erziehungsmehraufwand bei Eltern begründet.

Doch damit werden Eltern mit steigender Kinderzahl bei ihren Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung in verfassungswidriger Weise benachteiligt, befanden die Karlsruher Richterinnen und Richter. Denn der wirtschaftliche Erziehungsaufwand steige mit jedem Kind, ohne dass in der sozialen Pflegeversicherung ein angemessener Ausgleich vorgesehen sei. „Diese Benachteiligung tritt bereits ab einschließlich dem zweiten Kind ein“, heißt es in dem Beschluss. Der Gesetzgeber hat nun bis zum 31. Juli 2023 Zeit, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen.

Die Beiträge für Eltern in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung seien dagegen auch bei steigender Kinderzahl nicht zu beanstanden. Hier gebe es etwa bei der Rente in Form der Anrechnung von Kindererziehungszeiten einen ausreichenden Ausgleich.