"Das Betreuungsgeld für Eltern von Kindern im Alter von ein bis drei Jahren ist im familienpolitischen Zusammenhang mit dem Ausbau der Betreuungsplätze zu sehen und Ausdruck von Wahlfreiheit", sagte Merkel der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstagsausgabe). Ab August 2013 würden Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erhalten. "Es gibt aber auch zahlreiche Eltern, die ihre Ein- und Zweijährigen nicht in eine staatlich geförderte Krippe geben, sondern zu Hause oder privat betreuen", erklärte Merkel.
Der Bundestag will am Donnerstagnachmittag in einer Aktuellen Stunde über das Betreuungsgeld debattieren. Merkel kündigte an: "Die christlich-liberale Koalition wird bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen." Ob das Betreuungsgeld auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden soll, ließ die Kanzlerin offen. Dazu sei noch keine Entscheidung gefallen. Zugleich unterstrich sie, dass es eine Vielzahl staatlicher Leistungen gebe, die auf Hartz IV angerechnet werden, zum Beispiel das Elterngeld.
Das Betreuungsgeld sollen nach den Plänen der Bundesregierung Eltern erhalten, die ihr Kleinkind nicht in eine öffentlich geförderte Tagesstätte schicken. Vorgesehen sind im ersten Jahr 100 und später 150 Euro im Monat. Die Pläne werden von der Opposition, Sozialverbänden und Kirchen kritisiert und sind auch innerhalb von CDU und FDP umstritten.