Bundesverfassungsgericht billigt Impfpflicht für Pflegepersonal

Bundesverfassungsgericht billigt Impfpflicht für Pflegepersonal

Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gebilligt. Der Gesetzgeber durfte angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie und dem dadurch erforderlichen Schutz besonders kranker und pflegebedürftiger Menschen festlegen, dass Pflegepersonal in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen oder auch ambulanten Einrichtungen den Nachweis einer Covid-19-Impfung oder der Genesung von der Krankheit vorlegen müssen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 1 BvR 2649/21). Die Impfpflicht gilt bis Ende des Jahres.

Die gesetzlich festgelegte Nachweispflicht über eine Covid-19-Impfung oder eine Genesung von der Krankheit stelle zwar einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei dem betroffenen Pflegepersonal dar, hieß es. Auch liege ein Eingriff in die Berufsfreiheit der Beschäftigten und der Einrichtungen vor. Dies sei aber zum Schutz der in den Einrichtungen betreuten schwer kranken und besonders vulnerablen Menschen vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus erforderlich. Die Interessen von Pflegepersonal und Einrichtungen müssten hier zurücktreten. Die Verfassungsbeschwerde der 52 Beschwerdeführer hatte damit keinen Erfolg.

Die in einem am 10. Februar 2022 im Eilverfahren geäußerten Bedenken der Verfassungsrichter wegen eines formalen Fehlers im Gesetz, hatte der Gesetzgeber zwischenzeitlich ausgeräumt und spielte nun keine Rolle mehr.