Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat das geltende Werbeverbot für Abtreibungen als „absurd“ bezeichnet. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Aufhebung dieses Verbots sagte er am Freitag im Bundestag, „im Internet erlauben wir jedem Verschwörungstheoretiker, jeder Fake-News-Schleuder jeden Unsinn über Schwangerschaftsabbrüche zu verbreiten. Aber qualifizierte Ärztinnen und Ärzte als Hüter der Wissenschaft, der Fakten, der Sachlichkeit und der Aufklärung, denen verbieten wir, sachliche Informationen bereitzustellen.“ Dies sei „absurd“, ein „Anachronismus“, eine „Ungerechtigkeit“. Das sei aber die Konsequenz aus dem Paragrafen 219a „und deshalb schaffen wir ihn ab“.
Buschmann betonte zugleich, dass sich am „geltenden Schutz ungeborenen Lebens“ nichts ändere. „Es ist eine juristische, eine politische und eine historische Wahrheit, dass Paragraf 218 des Strafgesetzbuches und Paragraf 219a nichts, aber auch gar nichts, miteinander zu tun haben. Es ist keine Beeinträchtigung des Lebensschutzkonzeptes.“ Paragraf 218 legt fest, dass Abtreibungen im Grundsatz verboten, unter gewissen Voraussetzungen aber möglich sind.
Der nun diskutierte Gesetzentwurf sieht die Aufhebung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch vor, der aktuell die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“ verbietet. In der Vergangenheit führte dies zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die auf ihrer Internetseite darüber informierten, dass sie Abtreibungen vornehmen und dabei ihre Methoden beschrieben. Die bekannteste ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Sie war zu einer Geldstrafe verurteilt worden und ist dagegen bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Ziel von SPD, FDP und Grünen ist es, dass ungewollt schwangere Frauen sich künftig besser über eine Abtreibung informieren können.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, die Streichung des Paragrafen sei „überfällig“. Sie betonte, „es geht um existenzielle Fragen: um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung, um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden“. Und selbstverständlich sei auch das Recht des Kindes auf Leben ein Menschenrecht. „Spielen wir doch beide Rechte nicht gegeneinander aus.“ Alle Statistiken zeigten: „Es sei die gute Beratung, die Frauen Mut macht für ein Leben mit einem Kind und nicht die Androhung von Strafe.“
Paus kündigte zugleich an, dass die Regierung auch einen „zweiten Schritt gehen“ wolle und die Regelung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches treffen. Um „die hochkomplexen juristischen Fragen“ zu klären, werde eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung eingesetzt. „So wie sich Frauen auf medizinische Leistungen verlassen dürfen, wenn sie sich für ein Kind entscheiden, sollen sie künftig auf medizinische Leistungen vertrauen können, wenn sie sich gegen ein Kind entscheiden.“ Der Schwangerschaftsabbruch gehöre nicht ins Strafrecht.
Die CSU-Abgeordnete Dorothee Bär zeigte sich „schockiert“, „entsetzt“ und „traurig“ über die Debatte und warf einigen Abgeordneten mangelnde Seriosität bei diesem Thema vor. In vielen Redebeiträgen sei zudem deutlich geworden, dass es eigentlich um den Paragrafen 218 gehe, fügte sie hinzu. Eine „Lex Hänel“ sei mit der Union nicht zu machen, „eine Ärztin, die von Zellhaufen spricht, eine Ärztin, die noch nicht mal akzeptiert, dass es ein Embryo ist, ein werdendes Leben“.
Die Unions-Fraktion brachte in die Debatte einen Antrag ein, indem es heißt: „Wir erkennen sehr wohl an, dass unterschiedlichste Not- und Zwangslagen im Ergebnis dazu führen, dass eine Frau eine Schwangerschaft nicht fortsetzen will und kann. Eine Banalisierung des Schwangerschaftsabbruchs halten wir demgegenüber für ethisch unvertretbar.“ Es sei zudem „falsch, wenn in der aktuellen Debatte das ungeborene Kind fast ausgeblendet wird“.
Der Entwurf sieht auch vor, dass Mediziner rehabilitiert werden, die nach dem Paragrafen 219a verurteilt wurden.