Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat das geltende Werbeverbot für Abtreibungen als „absurd“ bezeichnet. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Aufhebung dieses Verbots sagte er am Freitag im Bundestag, „im Internet erlauben wir jedem Verschwörungstheoretiker, jeder Fake-News-Schleuder jeden Unsinn über Schwangerschaftsabbrüche zu verbreiten. Aber qualifizierte Ärztinnen und Ärzte als Hüter der Wissenschaft, der Fakten, der Sachlichkeit und der Aufklärung, denen verbieten wir, sachliche Informationen bereitzustellen.“ Dies sei „absurd“, ein „Anachronismus“, eine „Ungerechtigkeit“. Das sei aber die Konsequenz aus dem Paragrafen 219a „und deshalb schaffen wir ihn ab“.
Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung dieses Paragrafen im Strafgesetzbuch vor, der aktuell die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“ verbietet. In der Vergangenheit führte die Regelung zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die auf ihrer Internetseite darüber informierten, dass sie Abtreibungen vornehmen und dabei ihre Methoden beschrieben. Die bekannteste ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Sie war zu einer Geldstrafe verurteilt worden und dagegen bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Ziel der Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen ist es, dass ungewollt schwangere Frauen sich künftig besser über eine Abtreibung informieren können.