Brandenburg an der Havel (epd). Der NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen soll in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Nach derzeitigem Informationsstand des Landgerichts Neuruppin könnten die Hauptverhandlungstermine am 16. und 17. Mai in Brandenburg an der Havel stattfinden, sagte Gerichtssprecherin Iris le Claire dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag. Der Angeklagte sei wieder verhandlungsfähig. Zuvor waren sechs Verhandlungstermine im April und Mai wegen einer Erkrankung des 101-jährigen Josef S. aufgehoben worden. (Az.: 11 Ks 4/21)
Die Beweisaufnahme könne abhängig vom Verlauf des Hauptverhandlungstermins voraussichtlich am Montag geschlossen werden, sagte le Claire. Ob im Anschluss auch plädiert werden könne, sei noch unklar. Dies hänge unter anderem von der gesundheitlichen Situation des Angeklagten ab. Zudem müssten noch einige offene Fragen geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft Josef S. Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3.500 Fällen vor.
Der Angeklagte war den Ermittlungen zufolge in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 SS-Wachmann in Sachsenhausen. Der in Litauen geborene Baltendeutsche, der nach Zweitem Weltkrieg und Kriegsgefangenschaft in der DDR lebte, bestreitet dies. Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben. An dem Prozess sind mehrere Überlebende als Nebenkläger beteiligt.