Bundesverfassungsgericht billigt Restaurantschließungen wegen Corona

Bundesverfassungsgericht billigt Restaurantschließungen wegen Corona

Karlsruhe (epd). Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom Bund eingeführte vorübergehende Schließung von Gaststätten war aus Gründen des Gesundheitsschutzes angemessen und verhältnismäßig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden und damit entsprechende Regelungen der sogenannten Bundesnotbremse gebilligt. (AZ: 1 BvR 1295/21)

Das am 21. April 2021 in Kraft getretene und am 30. Juni 2021 ausgelaufene Gesetzesregelwerk sah zur Bekämpfung der Pandemie unter anderem eine vorübergehende Schließung gastronomischer Betriebe vor. Der Außer-Haus-Verkauf außerhalb der Nachtstunden war aber erlaubt.

Die Beschränkungen wurden wirksam, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 lag. Zudem musste eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt worden sein. Ein Berliner Restaurant-Betreiber sah in den Einschränkungen seine Berufsfreiheit verletzt. Seine Verfassungsbeschwerde wurde nun aber nicht zur Entscheidung angenommen.

In zwei Ende November 2021 veröffentlichten Beschlüssen hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die ebenfalls in der Bundesnotbremse enthaltenen Kontaktbeschränkungen gebilligt. (AZ: 1 BvR 781/21 und 1 BvR 971/21)

Nun betonten die Karlsruher Richter, dass auch die Gastronomiebeschränkungen aus Gesundheitsschutzgründen angemessen und verhältnismäßig waren. Die Maßnahmen seien nur befristet gewesen. Die Einschränkung der Berufsfreiheit sei zudem mit dem erlaubten Außer-Haus-Verkauf und den staatlichen Hilfen abgemildert worden.