Hannover (epd). Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover wehrt sich der Eigentümer eines jüdischen Friedhofes gegen einen aus seiner Sicht zu hohen Beitrag für den Straßenausbau an dem Grundstück. Der Friedhof wird nicht mehr für Bestattungen genutzt, wie das Gericht am Freitag in Hannover mitteilte. Am Dienstag soll darüber verhandelt werden, ob die von der Landeshauptstadt angesetzten Gebühren für den Ausbau im Jahr 2016 von 28.513,38 Euro angemessen sind. (AZ: 4 A 6176/20)
Der Kläger hält den Nutzungsfaktor von 0,5 für zu hoch, auch wenn die Stadt diesen in einer Satzung der für Grundstücke wie Friedhöfe, Sport- und Festplätze oder Freibäder angesetzt hatte, so das Gericht. Der jüdische Friedhof verursache allenfalls zehn Prozent des Verkehrs, der typischerweise mit dem Betrieb eines Friedhofes verbunden sei, laute sein Argument. Angehörige der dort Begrabenen würden den Friedhof kaum besuchen. Sie seien entweder selbst verstorben oder befänden sich im Ausland. Der Friedhof stelle vielmehr ein im öffentlichen Interesse geschütztes Denkmal dar.