Kundgebung zu zehn Jahren Kölner "Beschneidungsurteil"

Kundgebung zu zehn Jahren Kölner "Beschneidungsurteil"

Köln, Augsburg (epd). Zum Welttag der genitalen Selbstbestimmung am 7. Mai wollen Bundestagsabgeordnete, Ärztevertreter und Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen in Köln an ein umstrittenes Urteil aus dem Jahr 2012 erinnern. Zudem ist eine Demonstration gegen medizinisch unbegründete Vorhautbeschneidungen von Jungen geplant, erklärte der Verein Mogis am Montag in Augsburg.

Deutschland habe in den vergangenen zehn Jahren drei verschiedene Gesetze eingeführt, die Kindern je nach geschlechtlicher Zuweisung bei der Geburt unterschiedliche Schutzgrade zuwiesen, erklärte der Verein. Mit der Kundgebung in der Kölner Altstadt werde ein gleicher Schutz vor Genitalverstümmelungen im Kindesalter für alle Geschlechter und das Recht auf genitale Selbstbestimmung gefordert.

Die Kundgebung nehme auch Bezug auf die religiös begründete Vorhautbeschneidung von Jungen im Judentum und im Islam, hieß es. Zu Wort kommen unter anderem einzelne Bundestagsabgeordnete, die Vizepräsidentin des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Angela Schütze-Buchholz, und die Frauenrechtlerin und Juristin Seyran Ates von der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin.

Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012. Das Gericht hatte die religiös begründete Vorhautentfernung eines vierjährigen Jungen, der nach der Beschneidung notfallmedizinisch behandelt werden musste, als strafbare Körperverletzung gewertet. Das Urteil hatte unter Juden und Muslimen Empörung ausgelöst und zu einer kontroversen gesellschaftlichen und politischen Debatte geführt.

Zwei Monate nach dem Kölner Gerichtsurteil verabschiedete der Bundestag im Juli 2012 ein Gesetz, das medizinisch nicht notwendige Beschneidungen aus rituellen Gründen von Religionsgemeinschaften bei Jungen explizit legalisierte. Weibliche Genitalverstümmelung ist seit 2013 im Strafgesetzbuch ausdrücklich verboten. Auch Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung werden vor Operationen geschützt, die allein dazu dienen, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen.

Zu den Kritikern der gesetzlichen Regelung der religiös begründeten Vorhautbeschneidung von Jungen zählten die Deutsche Kinderhilfe sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und der Zentralrat der Juden in Deutschland hingegen begrüßten das Votum im Bundestag und würdigten die Rechtssicherheit und die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit.