Faeser erlaubt Regenbogenflagge an Gebäuden des Bundes

Faeser erlaubt Regenbogenflagge an Gebäuden des Bundes

Berlin (epd). Nach jahrelangen Diskussionen hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Hissen der Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen an Gebäuden von Ministerien und anderen Häusern von Bundesbehörden ausdrücklich erlaubt. „Wir sind ein modernes und vielfältiges Land. Es ist allerhöchste Zeit, dass wir das auch als staatliche Institutionen deutlicher zeigen“, erklärte Faeser am Mittwoch in Berlin. Die Regenbogenfahne steht für Toleranz gegenüber Schwulen, Lesben und Transgender. Das Verbot, diese Flagge an Bundesgebäuden zu hissen, nannte Faeser eine „völlig überkommene bisherige Praxis“.

In der Vergangenheit sorgte es immer wieder Diskussionen, wenn einzelne Ministerien etwa anlässlich des Christopher Street Days (CSD) die Regenbogenfahne an ihren Gebäuden anbrachten, weil es aus dem zuständigen Innenressort dafür keine ausdrückliche Erlaubnis gab. Die Beflaggung öffentlicher Gebäude in Kombination mit der Bundesflagge berühre die Frage der Verwendung der Staatssymbole, räumte das Innenministerium ein. Das Hissen der Regenbogenflagge wird deswegen den Angaben nach unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Möglich sei die Fahne an den offiziellen Flaggenmasten und -stöcken der Gebäude anlässlich eines konkreten Termins, teilte das Ministerium mit und nannte den CSD (28. Juni), die „Pride Weeks“ oder andere regionale Anlässe als Beispiel. Ausdrücklich nicht erlaubt ist die Fahne für Feier- und Gedenktage, für die eine besondere Beflaggung angeordnet ist, etwa den Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, den 1. Mai oder Tage der Bundestags- oder Europawahlen. In Eingangsbereichen, Innenhöfen oder an Fassaden kann die Regenbogenflagge angebracht werden, „sofern andere rechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen“, hieß es.