Berlin (epd). Der Gesetzesvorschlag für eine Corona-Impfpflicht ab 60 Jahren wird bei der Abstimmung im Bundestag als erster Antrag aufgerufen. Eine Mehrheit im Parlament sprach sich am Donnerstag für dieses Verfahren aus. Erhält der Vorschlag für die Impfpflicht ab 60 keine Mehrheit, wird danach über den Antrag von CDU und CSU abgestimmt, eine endgültige Entscheidung über eine solche Pflicht erst im Herbst treffen will. Zuletzt werden die beiden Anträge aufgerufen, die sich mit unterschiedlicher Akzentsetzung gegen die Impfpflicht aussprechen.
Über die Reihenfolge musste im Bundestag abgestimmt werden, weil zwischen den Fraktionen zuvor kein Einvernehmen über das Prozedere hergestellt werden konnte. Die Abstimmung war knapp: 345 Abgeordnete stimmten für diese Reihenfolge, 339 für die umgekehrte.
Bei Abstimmungen ohne Fraktionszwang, wie es bei der Impfpflicht der Fall ist, wird im Bundestag in der Regel über den weitestgehenden Vorschlag zuerst abgestimmt. Für die Union war dies der Antrag für die sofortige Impfpflicht ab 60. Wer am weitesten vom gegenwärtigen rechtlichen Zustand abweiche, habe den weitestgehenden Antrag, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU). Eine andere Reihenfolge sei „rechtsmissbräuchlich“. Für diese Reihenfolge sprachen sich auch Linke und AfD aus.
Die Impfpflicht-Befürworter aus der Ampel-Koalition plädierten dagegen für die umgekehrte Reihenfolge. Die Geschäftsordnung des Bundestags lege zur Reihenfolge nichts fest, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast.
Über die vier Anträge wird nacheinander und namentlich abgestimmt. Sobald ein Antrag eine Mehrheit erhält, endet die Abstimmung. Über die noch folgenden wird dann kein Votum mehr eingeholt.