Köln, Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die aus der Ukraine geflüchteten Menschen aufgerufen, deutschen Ermittlern Hinweise auf Kriegsverbrechen zu geben. „Das können Handyaufnahmen oder Zeugenaussagen sein, die bei der Polizei eingereicht werden können und vom Generalbundesanwalt ausgewertet werden“, sagte Buschmann dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag). Das gelte auch für das mutmaßliche Massaker von Butscha. „Wenn sich Beweise sicherstellen und auswerten lassen, sollten wir alles daransetzen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“, betonte der Minister.
Gräueltaten an der Zivilbevölkerung der Stadt Butscha, die nach dem Abzug russischer Truppen aus dem Kiewer Vorort bekannt geworden waren, hatten am Wochenende international Entsetzen ausgelöst. Rechtsexperten beschuldigen Russlands Truppen, die am 24. Februar die Ukraine überfallen hatten, eine Reihe von Kriegsverbrechen verübt zu haben.
Buschmann hält auch öffentliche Sympathiebekundungen in Deutschland für den Angriff auf die Ukraine für justiziabel. „Nach dem Paragraf 140 Strafgesetzbuch ist es verboten, schwere Straftaten wie etwa einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in der Öffentlichkeit zu billigen“, sagte der FDP-Politiker der Zeitung. Der Paragraf sehe Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Auch das Zeigen des Z-Symbols könne „je nach Kontext unter diese Norm fallen, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört werden kann“. „Menschenverachtender Propaganda, die einen schrecklichen Angriffskrieg befürwortet, stehen wir nicht wehrlos gegenüber“, betonte Buschmann.