Berlin (epd). Das Zeigen des „Z“-Symbols kann nach Angaben des Bundesinnenministeriums als öffentliche Billigung des russischen Krieges gegen die Ukraine strafbar sein. Wie ein Sprecher am Montag in Berlin sagte, liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, dass dieses Symbol bereits in Deutschland verwendet wird - bislang vor allem in Form von „Farbschmierereien“.
Der Buchstabe selbst sei zwar natürlich nicht verboten, erläuterte er. Doch sei der russische Angriffskrieg eine Straftat. „Und wer diesen Angriffskrieg öffentlich billigt, kann sich daher selber auch strafbar machen.“ Die Sicherheitsbehörden des Bundes hätten das im Blick.
Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, das öffentliche Zeigen des Symbols zu ahnden. Grundlage ist der Paragraf 140 im Strafgesetzbuch zur „Billigung von Straftaten“. Demnach kann dies mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden.
In Russland wird der lateinische Buchstabe „Z“ an Autos, Gebäuden oder auf T-Shirts gezeigt, um Zustimmung zum Krieg Russlands gegen die Ukraine zu demonstrieren. Das Symbol soll für „Za Pobedu“ - „Für den Sieg“ stehen.