Brandenburg an der Havel (epd). Im NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen sollen mehrere ehemalige SS-Wachmänner als weitere Zeugen angehört werden. Das Landgericht Neuruppin stimmte am Freitag am Verhandlungsort Brandenburg an der Havel einem entsprechenden Antrag der Verteidigung vom Vortag zu. Die Zeugen sollen für den 7. April geladen werden. (AZ: 11 Ks 4/21)
Zuvor hatte Staatsanwalt Cyrill Klement beantragt, den Antrag abzuweisen. Der Beweisantrag sei „im entscheidenden Punkt ins Blaue hinein“ getätigt, sagte Klement. Einer der benannten Zeugen sei bereits nachweislich tot. Die Verteidigung habe offenbar keine Informationen darüber eingeholt, ob die benannten Zeugen noch leben und vernehmungsfähig sind. Nebenklageanwalt Thomas Walther sagte hingegen, er „hege eine gewisse Sympathie“ für den Antrag.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 101-jährigen Angeklagten Josef S. Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen vor. Den Ermittlungen zufolge war er in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 SS-Wachmann in Sachsenhausen. Der in Litauen geborene Baltendeutsche, der nach dem Krieg in der DDR lebte, bestreitet das