Brüssel (epd). Die EU-Kommission hat den EU-Ländern und anderen Akteuren Leitlinien für den Umgang mit Ukraine-Flüchtlingen an die Hand gegeben. In einem am Mittwoch in Brüssel veröffentlichten Papier geht es um einen besonderen Schutz für Kinder und Frauen sowie um Bildung, Gesundheit, Unterkunft und Arbeit. Es beschreibt laufende Maßnahmen und zeigt, wo Bedarf besteht.
Jedes Kind solle nachverfolgbar sein, sobald es die Ukraine verlasse und bis es im Bestimmungsland ankomme, hieß es in der Mitteilung. Denn Kinder könnten ebenso wie Frauen in die Hände von Menschenhändlern und anderen Kriminellen geraten. Prozeduren zur Prüfung von Pflegefamilien müssten im Interesse der Kinder voll respektiert werden, erklärte die Kommission.
Ferner müssten Kinder schnell wieder in Kindergärten oder in die Schule eingegliedert werden. Dies sei ein Hauptfaktor bei der Rückkehr zur Stabilität. „Die Zahl von Kindern mit Recht auf Schule geht in die Millionen, was starke Zuwächse bei Infrastruktur und Personal erfordert.“
Bei der Gesundheit habe die Behandlung von Notfällen und chronisch Kranken mit besonderen Bedarfen Vorrang, hieß es weiter. Ein von der Kommission eingerichteter Mechanismus solle den Transfer zwischen EU-Staaten erleichtern. 10.000 Plätze seien schon verfügbar, darunter für Krebspatienten, Patienten mit Brandwunden und Kinder, Neugeborene und ihre Mütter.
Die längerfristige Unterbringung der Flüchtlinge sollen die Staaten, nach der ersten Aufnahme, den Leitlinien zufolge in ihrer Wohnungspolitik berücksichtigen. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung könnten sowohl Erwerb wie Sanierung von Immobilien finanziert werden.
Der Status der Ukraine-Flüchtlinge gibt diesen das Recht auf Arbeit. Die Kommission empfiehlt vor dem Hintergrund, dass die Mitgliedstaaten die entsprechende EU-Richtlinie möglichst weit auslegen, indem sie die Freizügigkeit der Menschen im Binnenmarkt nur ausnahmsweise beschränken.
Im Übrigen gehöre auch ein Bankkonto zur Rückkehr ins normale Leben, mit dem die Neuankömmlinge beispielsweise Gehälter empfangen können, hieß es. Die Kommission sei mit der Bankenbranche im Kontakt, um dies umzusetzen.