Bonn (epd). Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) sorgt sich um die Menschenrechtslage von Wehrdienstverweigerern in Europa. Europa sei auch im vergangenen Jahr für viele Menschen, die den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigern, kein sicherer Ort gewesen, erklärte die EAK am Mittwoch in Bonn. Als Mitgliedsorganisation der europäischen Dachorganisation EBCO, des europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung mit Sitz in Brüssel, verwies die EAK auf deren Bericht zur Lage in den Mitgliedsländern des Europarates im Jahr 2021.
Kriegsdienstverweigerer seien in vielen europäischen Ländern nach wie vor Strafverfolgung, Verhaftung, Einschüchterungen, Morddrohungen und Diskriminierung ausgesetzt gewesen, erklärte EAK-Geschäftsführer Wolfgang M. Burggraf. Zu diesen Ländern zählen dem Bericht zufolge Finnland, Österreich, die Schweiz, Griechenland, Zypern sowie die Türkei, Aserbaidschan, Armenien, Russland, die Ukraine, Belarus, Georgien, Estland und Litauen.
Mit Blick auf Griechenland etwa spricht die EBCO von wiederholten Strafverfolgungen, Geldbußen und Verhaftungen. Dort gebe es keine unabhängigen Verfahren zur Überprüfung der Verweigerungsgründe. Mit Blick auf Österreich kritisiert der Bericht diskriminierende Rahmenbedingungen für alternative zivile Dienste. An Finnland appelliert die EBCO, sich an die Empfehlungen des Menschenrechtsbüros der UN zu halten und Strafverfolgungen und Inhaftierungen von Verweigerern zu beenden und zivile Ersatzdienste diskriminierungsfrei auszubauen.
Obwohl in 18 Mitgliedsstaaten des Europarats nach wie vor eine Wehrpflicht gelte, werde geflüchteten Wehrdienstverweigerern in Europa nicht immer Schutz gewährt, kritisierte die EAK. Auch wenn die aktuelle Lage nicht in den Berichtszeitraum falle, so gebe die Kriegssituation in der Ukraine sowie in den Nachbarländern Russland und Belarus Anlass zur Sorge.
„Gerade jetzt hören wir, dass russische und belarussische Kriegsdienstverweigerer verfolgt und bestraft werden“, erklärte Burggraf. Männer aus der Ukraine, die ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung wahrnehmen wollten, dürften nicht das Land verlassen. Damit werde ihnen das Recht auf Asyl im Ausland verwehrt. Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus diesen drei Ländern müsse die EU Schutz und Asyl gewähren.