Berlin (epd). Die Altersbezüge von rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden in diesem Jahr deutlich angehoben. Die Renten steigen zum 1. Juli um 5,35 Prozent im Westen und um 6,12 Prozent im Osten Deutschlands, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag in Berlin ankündigte. Angesichts der aktuellen Herausforderungen durch Preissteigerungen und die internationale Krisenlage sei es „wichtig zu sehen, dass unser Rentensystem funktioniert“, erklärte Heil. Die Entwicklung der Renten dürfe nicht von den Löhnen abgekoppelt werden.
Die Erhöhung der Renten fällt damit noch höher aus, als die Rentenversicherung und die Bundesregierung vorausgesagt hatten, und höher als alle Anpassungen seit dem Jahr 2000. Der Rentenwert steigt im Westen von 34,19 Euro auf 36,02 Euro und im Osten von 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Die Wiedereinsetzung des Nachholfaktors sei bereits berücksichtigt, teilte das Bundesarbeitsministerium mit.
Im vergangenen Jahr gab es im Westen eine Nullrunde, im Osten stiegen die Renten um weniger als ein Prozent. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, sprach von einer der höchsten Anpassungen seit Einführung der Rentenversicherung. Rückblickend liege der Anstieg der Renten zwischen 2010 und 2020 insgesamt deutlich über der Entwicklung der Inflation, erklärte Roßbach.
Gewerkschaften und Linkspartei betonten hingegen, die Rentenerhöhung fange nur die aktuelle Inflation auf. Weitere Preiserhöhungen, insbesondere für Energie, seien zu erwarten, warnte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Der Rentenexperte der Linksfraktion im Bundestag, Matthias Birkwald, bezeichnete die aktuelle Rentenerhöhung als „dringend notwendig“. Sie sei aber kein Grund zum Feiern, sondern sichere lediglich die Kaufkraft der Älteren.
Das Bundesarbeitsministerium will in Kürze einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der auch die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner enthalten werde, so das Ministerium. Anders als sonst wird dieses Jahr auch der Bundestag über die Rentenanpassung beraten, weil sie mit gesetzlichen Änderungen verbunden wird. Üblicherweise muss nur der Bundesrat zustimmen.
Der Nachholfaktor, der eigentlich bis 2025 ausgesetzt werden sollte, wird nach der Koalitionsvereinbarung von SPD, Grünen und FDP bereits in diesem Jahr wieder angewendet. Er regelt, dass Rentenkürzungen nachgeholt werden, die andernfalls dazu führen würden, dass die Renten in einem Jahr auch mal sinken könnten. Das ist durch die Rentengarantie ausgeschlossen.
Rentenanpassungen richten sich nach der Entwicklung der Bruttolöhne. Außerdem werden das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern und die schrittweise Angleichung der Ostrenten an das Westniveau bis zum Jahr 2025 berücksichtigt.