Sozialgericht: Jobcenter muss Kosten für Privatschule nicht tragen

Sozialgericht: Jobcenter muss Kosten für Privatschule nicht tragen

Celle (epd). Jobcenter müssen laut einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nicht die Kosten für Privatschulen übernehmen. Der Bedarf an Schulbildung werde durch öffentliche Regelschulen ausreichend gedeckt, entschied das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. (AZ: L 11 AS 479/21 B ER)

Geklagt hatte in dem Eilverfahren eine selbstständige Kampfsportlehrerin, die ergänzende Grundsicherungsleistungen bezieht. Ihren ältesten Sohn ließ sie den Angaben zufolge auf einer Waldorfschule einschulen. Wegen psychischer Probleme und regelmäßiger körperlicher Auseinandersetzungen wechselte das Kind später auf eine andere Privatschule. Das Schulgeld zahlte die Frau zunächst selbst. 2021 beantragte sie die Übernahme beim Jobcenter, da sie wegen der Corona-Pandemie ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben musste.

Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab, da öffentliche Regelschulen den Ausbildungsbedarf decken würden und eine Ausnahme nur bei schwerwiegenden persönlichen Gründen möglich sei. Diese Auffassung bestätigte das Gericht. Es verwies auf die gesetzliche Gewährleistung der Schulgeldfreiheit an öffentlichen Regelschulen. Die Frau habe keine Gründe glaubhaft gemacht, aus denen ein Wechsel auf die Regelschule unzumutbar sei.