Frankfurt a.M. (epd). Der Vatikan hat am Samstag ein neues Grundgesetz veröffentlicht. Wie das amtliche Nachrichtenportal „Vatican News“ am Samstag meldete, stellt der 54-seitige Text „Praedicate Evangelium“ das Herzstück der Strukturreformen dar, die Papst Franziskus seit seiner Wahl 2013 auf den Weg gebracht hat. Zahlreiche Einzelreformen der Kurie würden systematisiert. Das Grundgesetz, das am 5. Juni in Kraft tritt, löst den Angaben zufolge die bisher gültige Konstitution „Pastor bonus“ von 1988 ab.
Das Grundgesetz solle sicherstellen, dass die römische Kurie sich noch stärker als Dienstleisterin der Ortskirchen in aller Welt verstehe, hieß es. Außerdem werde sie stringent auf das Hauptziel der Evangelisierung ausgerichtet. Am Montag will Kurienkardinal Marcello Semeraro den Text, der insgesamt 250 Artikel umfasst, vor der Vatikanpresse erläutern.
Die Präambel von „Praedicate Evangelium“ stellt laut „Vatican News“ klar, dass die zentrale Aufgabe der Kirche und damit der römischen Kurie die Verkündigung ist. Die ganze Kirche sei zu einer „missionarischen Bekehrung“ aufgerufen, schreibt Franziskus in dem Vorwort.
„Die römische Kurie steht nicht zwischen dem Papst und den Bischöfen, sondern stellt sich in den Dienst beider“, heißt es in der Präambel weiter. Darin würdigt der Papst auch die Rolle der Bischofskonferenzen und gibt das Ziel vor, „ihr Potenzial zu stärken“. Außerdem betont er, eine Kurienreform müsse „die Beteiligung von Laien und Frauen auch in leitenden und verantwortlichen Funktionen vorsehen.“