Berlin (epd). Auch mit dem Wegfall der vom Bund vorgeschriebenen Corona-Schutzmaßnahmen am Sonntag bleiben in Berlin die Regelungen zur Vorbeugung von Ansteckungen für eine Übergangsfrist gültig. Der Senat beschloss am Samstag, die derzeit geltende Verordnung bis zum 31. März zu verlängern, wie die Senatsverwaltung für Gesundheit im Anschluss mitteilte. Dies betrifft zum Beispiel die Maskenpflicht in Geschäften und anderen Innenräumen. Auch die Regeln in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Schulen bleiben damit zunächst weiter bestehen.
Bundestag und Bundesrat hatten am Freitag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Künftig können die Länder als Basisschutzmaßnahmen nur noch begrenzte Maskenpflichten zum Schutz besonders gefährdeter Menschen in Einrichtungen sowie im öffentlichen Nahverkehr beschließen sowie Testpflichten für Heime, Schulen, Kindertagesstätten oder Kliniken.
In Hotspots, also Regionen mit hohen Infektionszahlen, in denen eine Überlastung des Gesundheitswesens droht, können die Regeln verschärft werden. Dies muss von Fall zu Fall der Landtag entscheiden. In einer Übergangsfrist bis zum 2. April können die Länder die derzeit bestehenden Regeln noch verlängern. Die Zahl der Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche (Sieben-Tage-Inzidenz) beträgt derzeit in Berlin rund 1.100.